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   OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82   

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https://dejure.org/1983,10238
OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82 (https://dejure.org/1983,10238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.1983 - 11 U 72/82 (https://dejure.org/1983,10238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 1983 - 11 U 72/82 (https://dejure.org/1983,10238)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung aufgrund einer Verletzung vorvertraglicher Pflichten aus einem Pflegevertrag; Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtliche Streitigkeiten; Schäden durch ein für die Familienpflege nicht geeignetes Pflegekind

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 18 O 499/81
  • OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1980 - IVb ZR 514/80

    Pflicht des Vormundes zur Versicherung des Mündels gegen gesetzliche Haftpflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82
    Zwar sind durch die Bestellung des Jugendamtes des Beklagten gem. § 46 JWG a.F. (heute § 1791 b BGB ) als Amtsvormund zwischen diesem und dem Mündel öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten begründet worden (BGH in NJW 1953/1100, in NJW 1980/2249).
  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 81/59

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82
    Für die Zuordnung ist der Vertragsgegenstand maßgeblich (BGH in NJW 1960/1457).
  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 160/78

    Arglistige Täuschung beim Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82
    Denn auch wenn man annimmt, daß sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen, die auf den Abschluß eines privatrechtlichen Vertrages zielen, auch die vorvertraglichen Pflichten allein nach Privatrecht beurteilen (BGH in NJW 1981/976), durften die Kläger im Rahmen der Vertragsverhandlungen darauf vertrauen, daß die Bediensteten des Beklagten ihnen nicht ein Mündel überließen, ohne sich zuvor von dessen Geeignetheit zur Familienpflege überzeugt zu haben.
  • BGH, 21.12.1964 - III ZR 70/63

    Rechtsweg bei Verletzung öffentlichrechtlicher Verträge

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82
    Zwar ist nach § 40 Abs. 2 VwGO für Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen allein der Verwaltungsrechtsweg gegeben, und es spricht vieles dafür, daß diese Rechtswegzuständigkeit nach der seit den 1. Januar 1977 geltenden Neufassung des § 40 Abs. 2 VwGO auch für Schadensersatz ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten gilt (so Kopp, 4. Aufl., § 40 VwGO, Rdn. 72; anders noch, allerdings zum alten Recht, BGHZ 43/34, 59/305, OVG Münster in DVBl. 1972/614).
  • BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52

    Haftung des Amtsvormunds

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82
    Zwar sind durch die Bestellung des Jugendamtes des Beklagten gem. § 46 JWG a.F. (heute § 1791 b BGB ) als Amtsvormund zwischen diesem und dem Mündel öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten begründet worden (BGH in NJW 1953/1100, in NJW 1980/2249).
  • KG, 24.10.1977 - 12 U 551/77
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82
    Er hat sich vielmehr ihrer lediglich bedient, um so mit den Mitteln und in den Formen des Privatrechts die dem Mündel gegenüber bestehenden öffentlich-rechtlichen Fürsorgepflichten zu erfüllen (KG in MDR 1978/413; auch Jans-Happe, § 28 JWG, Anm. 1 B c).
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